Unsere Aufklärungskampagne

Kampagnenmotiv: Nur legale Spielhallen stehen für Verbraucherschutz und Qualität

Seit dem Jahr 2013 führen wir regelmäßige Aufklärungskampagnen durch. Unser Anliegen ist es, die Bevölkerung über die gesetzlichen Regeln aufzuklären, damit auch sie legale und illegale Angebote besser unterscheiden können. Unsere Grundbotschaft:

Die Deutsche Automatenwirtschaft steht für ein legales, qualitativ hochwertiges und vor allen Dingen sicheres Spiel.

Die von uns vertretenen überwiegend mittelständischen Betriebe sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Spielgästen bewusst und nehmen sie sehr ernst. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer leben die Regeln, die dem Jugend-, Spieler-und Verbraucherschutz dienen und halten sich daran. Die Einhaltung der Bestimmungen ist jederzeit überprüfbar, auch durch unabhängige TÜV-Organisationen, die Spielhallen nach Spieler- und Jugendschutz­kriterien zertifizieren.

Wir fordern bundesweit biometrische Zugangskontrollen zu Spielhallen und zum Automatenspiel. Diese Maßnahmen treiben wir im Rahmen unserer „Qualitätsinitiative 2020″ mit großem Engagement voran.

Legale Angebote stärken – Schwarzmarkt bekämpfen!

Zu Beginn des Jahres haben wir den Evaluationsbericht der hessischen Landesregierung zum aktuellen Glücksspielstaatsvertrag aufmerksam zur Kenntnis genommen. Dort heißt es:

„Als Fazit lässt sich feststellen, dass der Ansatz von einer Begrenzung des Spielangebots, entgegen den Zielen des GlüStv, sehr wohl zu einer Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten geführt hat.“

(Endbericht des Landes Hessen zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, Endgültige Fassung: 10.04.2017, S.24)

Kurzum: Eine zu starke Reduzierung des legalen Angebots stärkt den Schwarzmarkt! Die Autoren des Berichtes bestätigen eine Entwicklung, die wir ebenso mit Sorge verfolgen und die den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages zuwiderläuft, das Spiel in geregelte und sichere Bahnen zu lenken.

Plakate

Die Deutsche Automatenwirtschaft kommt ihrer Gesellschaftlichen Verantwortung zum Schutz der Spieler nach.

Seit 1985 ist Alkoholkonsum in gewerblichen Spielhallen gesetzlich untersagt.

Der Aufenthalt in Spielstätten sowie das Spielen an Geldspielgeräten ist Minderjährigen untersagt.

Unsere Spielhallen werden regelmäßig von unabhängigen TÜV-Organisationen überprüft und zertifiziert.

Unsere Spielhallen werden regelmäßig von unabhängigen TÜV-Organisationen überprüft und zertifiziert.